Was darf ich als Wintersportler beim Freeriden?
Was bedeutet „Abseits vom Gelände fahren“?
Fast jeder hat heutzutage eine Meinung über “Ins Gelände fahren”. Aber wenn man Kommentare und Artikel in der Zeitung oder auch Online liest, wird einem schnell klar, dass die wenigsten genau wissen, was mit ‘Ins Gelände fahren’ gemeint ist. Wo hört die Piste auf und wann bist du im freien Gelände? Wann ist eine Variante eine Tourenroute?
Wie sieht es rechtlich aus?
Es gilt zu unterscheiden zwischen Privatem oder kommerziellen Fahren/Führen.
In der Schweiz dürfen seit 2014 nur noch zertifizierte Schneesportlehrer, Bergführer und Kletterlehrer oder Ski-Snowboardlehrer mit Zusatzausbildung kommerzielle Hoch- und Klettertouren, alpine Wanderungen, Variantenabfahrten oder Schneeschuhwanderungen anbieten. Ausgenommen sind Angebote des SAC. So ist es gesetzlich geregelt. Das Gesetz ist eine Folge des schweren Canyoning-Unfalls am Saxetbach im Sommer 1999, bei dem 21 Menschen in einer Flutwelle ums Leben kamen, die durch einen Gewitterregen ausgelöst wurde. Seit dem 1. Mai 2019 gilt für ausländische Bergsportführer zudem, dass sie sich registrieren müssen.
Als Privatperson ist beim Fahren oder Führen ohne kommerziellen Hintergrund alles erlaubt, wenn nicht fahrlässig gehandelt wurde. Es ist aber so, dass die Bergbahnen Hoheitsgewalt haben und dir das Ticket entziehen können, wenn die Sicherheit der Bahn, Natur oder Menschen in Gefahr ist. Bei kommerziell Geführten von Touren oder Unterricht gilt das Risikoaktivitätenverordnung SG-RAG-2019.
Es gelten natürlich auch die SKUS-Richtlinien und die FIS-Regeln. Herausgeber ist das Bundesamt für Sport BASPO.
Risikozonen gemäss der Risikoaktivitätsverordnung
Ausserhalb der Piste, also nicht im Bereich der Verantwortung der Bergbahn.
Grafik Erklärung Risikozone:
Rot = Kritisch sind die roten Bereiche, da sie über 35° und nur mit Aufstieg von der Bergstation aus zu erreichen sind.
Blau und Violett = OK als Variante, wenn nicht steiler als 45° und wenn sie von der Bahn zu erreichen sind und keine Gefahrenstelle beinhalten
Grün = Fahrten zwischen zwei Pisten, da unter 30° Hangneigung und Pisten Bereich.
Für das Anbieten folgender Aktivitäten ist eine Bewilligung erforderlich:
Hochtouren.
Alpinwandern ab dem Schwierigkeitsgrad T4 nach Anhang 2 Ziffer 1.
Touren mit Skis, Snowboards und ähnlichen Schneesportgeräten.
Schneeschuhtouren ab dem Schwierigkeitsgrad WT3 nach Anhang 2 Ziffer 3, mit Ausnahme von Schneeschuhtouren auf ausgeschilderten und geöffneten Winterwanderwegen oder Schneeschuhrouten.
Variantenabfahrten ab dem Schwierigkeitsgrad WS nach Anhang 2 Ziffer 2.
Die Bewilligung für Schneesportlehrer oder Ski-Snowboardlehrer mit Zusatzausbildung berechtigt zum Begleiten von Kunden im Rahmen von Aktivitäten sofern:
Die Tour höchstens den folgenden Schwierigkeitsgraden entspricht:
– 1. bei Skitouren: WS (bis 35°) nach Skitourenskala des SAC
– 2. bei Schneeschuhtouren: WT3 nach Schneeschuhtourenskala des SAC
– 3. bei Variantenabfahrten: S (bis 45°) nach Skitourenskala des SAC, sofern keine Absturzgefahr gegeben ist
– keine Gletscher überquert werden;
– Abgesehen von Schneesportgeräten, Fellen, Harscheisen und Schneeschuhen keine weiteren technischen Hilfsmittel wie Pickel, Steigeisen oder Seile verwendet werden müssen, um die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten.
Als Variantenabfahrten gelten Abfahrten, die mit Bergbahnen erschlossen sind, aber ausserhalb des Verantwortungsbereichs der Betreiber von Skilift- und Seilbahnanlagen liegen, mit Schneesportgeräten.
Definierung
Pisten:
Pisten sind markiert und präpariert, die Breite ist definiert, es wird kontrolliert und vor alpine Gefahren geschützt. Dadurch kann man eine Piste befahren, ohne sich um Gefahren, wie etwa Lawinen, Gedanken zu machen.
Skiroute / Freeridepiste (Boundary):
Eine Skiroute ist eine Abfahrt, die durch den Pistendienst markiert und teilweise kontrolliert, aber nicht präpariert wird. Die Skiroute ist daher ideal, um erste Schritte in ein unpräpariertes Gelände zu wagen. Skirouten sind nicht in jedem Skigebiet zu finden, aber wenn es sie gibt, dann sind sie auf der Karte vermerkt. Skirouten können (wie jede Piste) geöffnet oder geschlossen sein. Ein Befahren einer geschlossenen Piste erfolgt unter Eigenverantwortung und kann bei Fahrlässigkeit geahndet werden.
Variante und freies Gelände:
Variante und freies Gelände, oder kurz gesagt „Off-Piste“ bedeutet ganz einfach ausserhalb der Piste. Und so wortwörtlich muss man es auch nehmen. Dieses Gebiet ist nicht kontrolliert, präpariert oder markiert. Wenn du die Piste oder die Skiroute verlässt, begibst du dich ins freie Gelände (ausserhalb der Piste). Auch wenn du nur einen Meter neben der Pistenmarkierung fährst, um den frischen Schnee zu spüren. Meistens verläuft alles gut, aber es sind leider Fälle bekannt, wo sich direkt neben der Piste eine Lawine entwickelt hat. Abseits der Piste ist im freien Gelände!
Schutz, Gelände / Zonen:
Der Zweck von Wildruhezonen ist der Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vor übermässiger Störung durch die Freizeitaktivitäten des Menschen. Sie sind ein rechtliches Instrument der Nutzungslenkung und dienen dazu, die Aktivitätsräume von Mensch und Tier zeitlich und/oder räumlich zu entflechten.
Wildruhezonen dürfen während bestimmter Jahreszeiten oder in Einzelfällen während des ganzen Jahres nicht oder nur beschränkt zur Ausübung von Freizeitaktivitäten genutzt werden, z. B. unter Einhaltung eines Weggebots. Es gibt rechtsverbindliche und empfohlene Wildruhezonen.
Schneeschuhlaufen, Skitouren und andere Wintersportarten sind nur auf ausgewiesenen Routen («erlaubten Wegen») zugelassen, das Zelten und Campieren ist verboten und Hunde sind im Wald an der Leine zu führen.
Zu finden bei GeoAdmin und Respektiere deine Grenzen.
Seit Dezember 2016 bin ich gemäss Risikosportaktivitätsgesetz nun auch offiziell bewilligt, Touren zu führen. Die Ausbildung dazu hatte ich schon länger. Jede Person, die gegen Entgelt Angebote in diesen Kategorien beansprucht, verlässt sich darauf, dass die minimalen Sicherheitsstandards eingehalten und letztlich das zwar immer verbleibende, und wohl auch erwünschte Restrisiko reduziert wird. Für die entsprechende Leistung eines Führers bezahlt er schliesslich ja auch ein Entgelt. Diese Gesetzgebung RiskG hat aber nichts mit der Sicherheit für den Teilnehmer zu tun. Da z. B. nicht kommerziell geführte Touren vom J&S oder SAC ein niedrigerer Ausbildungsstand haben, dennoch aber Touren führen dürfen, die auch auf Gletscher und extrem Steilhänge nehmen dürfen.
Neben den geführten Ski- und Splitboardtouren in der Schweiz, biete ich auch Tourenvorbereitungskurse an. In meinen Kursen lernst auch du den Umgang mit dem Risiko.
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