Im März 2016 bekam ich ein Telefonat von der Gemeindestelle für Risikosportgesetz im St.Gallen. Mir wurde mitgeteilt, dass ich illegalerweise Kurse und Steuern unterschlage. Die Anklage kam vom Bergführerverband. Ein Brief mit der Anklage bekam auch SSBS. Als SSBS Experte und Schneesportlehrer mit Diplom kenne ich das Risikogesetzt vom 1. Januar 2014 gut genug. Den Fachausweis als Schneesportexperte habe ich schon seit Januar 2003.
Genauer: In dieser Anklage vom Schweizer Bergführerverband (SBV) ging eine Anzeige wegen Verstosses gegen das Risikogesetz / Schwarzarbeit ein. Ich biete auf dieser Webseite Bergtouren an, die unter der Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Bergführerwesen und Anbieten weitere Risikoaktivitäten (RiskG) fallen. Was die Ankläger nicht wussten, dass ich sehr wohl über die Ausbildung verfüge, um Touren in meinem ausgeschriebenen Bereich durchzuführen. Mein gewerbsmässige Angebote fallen unter das Bundesgesetzt von RiskG. Die Anwaltschaft von meinem Kanton sah das nach einer polizeilichen Untersuchung ebenfalls so und liess die Anklage fallen. Die Kosten trägt der Staat.
Fazit: Der Bergführerverband hat Angst vor Konkurrenz und anscheinend auch viel Zeit für solch ein Blödsinn. Besserer Kundenkontakt wäre wünschenswerter. Immer wieder höre ich von unzufriedene Kunden. Stress, teuer und unpersönlich. Auch neue Ideen wäre möglich. Risikomanagement-Kurse, speziell Splitboardtouren, Biwak und Abenteuer, mehr Wissen vermitteln wäre eine der vielen Möglichkeiten. Meine Touren sind mittlerweile online. Seit Dezember 2016 bin ich gemäss Risikosportaktivitätsgesetz Verfügung SG-RAG-2016-3 nun auch offiziell bewilligt, Touren zu führen. Dazu musste ich mich nur in meinem Kanton anmelden, was 100.- gekostet hat. Alle vier Jahre ein sicherheitsrelevanter Wiederholungskurs, der letzte war am März 2021. Aktuell ist auch das Permit wieder auf dem aktuellen Stand.
schönes Bild!