Risikomanagement
Am 1. Januar 2014 tritt das vom Bundesgesetz über die Risikosportaktivitäten in Kraft. Das betrifft jeden der Kurse Kommerziell Anbietet, also auch Snowboardschulen mit Freeridetouren.
Solange man nicht mehr als 2'300 Sfr, im nicht steileren Bereich von 30° bis 35° Tour und 30° bis 40° Variante oberhalb der Waldgrenze, verdient braucht man keine Bewilligung.
Also fast niemand ausser Bergführer, den wer verdient schon mehr als 2'300 Sfr als Snowboard oder Skilehrer in diesem Bereich!
Mehr Sicherheit durch das neue Gesetz? Ein sicheres Nein! Das Gesetzt muss dringend nachgebessert werden. |